VL-Fonds für den geförderten Vermögensaufbau

Wer verschenkt schon gerne Geld? Zumal, wenn es obendrein staatlich gefördert werden kann, wie bei den Vermögenswirksamen Leistungen? Wohl niemand!

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auf freiwilliger Basis zahlt, um sie beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Es geht um monatliche Beträge bis zu max. 40 Euro, die zusätzlich zum Gehalt vom Arbeitgeber beispielsweise in bestimmte Investmentfonds eingezahlt werden. Die tatsächliche Höhe der sogenannten VL-Leistungen hängt vom Arbeitgeber ab, oder vom geltenden Tarifvertrag, falls darin VL-Leistungen enthalten sind.

VL-fähig sind Standard-Aktienfonds, Spezialitäten-Aktienfonds, Mischfonds sowie Dachfonds, die verschiedene Kriterien erfüllen müssen, wie etwa, dass sie zu mindestens 60 % in Aktien oder stille Beteiligungen investieren müssen.

Unter bestimmten Umständen kommen VL-Sparer überdies in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage, mit der sich der Staat am Vermögensaufbau beteiligt. Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 20.000 Euro (Ehepartner: 40.000 Euro) können die Zulage beantragen, die 20% der Einzahlungen  beträgt (bis maximal 80 Euro, bzw. Ehepartner: 160 Euro).

Eine Übersicht der Fonds, die für das VL-Sparen qualifiziert sind, finden Sie in unserer Fondsüberischt, in dem Sie den Filter für „VL Sparen“ einschalten.

Fonds für VL-Sparer

Wertentwicklung zum Vormonat/Stichtag 26.07.2024
10,40 %
7,95 %
6,13 %
5,92 %
5,88 %