Der Guliver China Healthcare ist ein OGAW-Sondervermögen, welches zu mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 des deutschen Investmentsteuergesetz (Aktien und Aktienfonds) angelegt, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, und die dem chinesischen Gesundheitssektor zuzuordnen sind. Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden.